FAQ

Hier erhalten Sie schnell Antwort auf Ihre Fragen.

I. Allgemeines / Rahmenbedingungen

Für das DB Firmenrad-Modell sind ausschließlich die vom DB-Konzern veröffentlichten Regelungen (insbesondere Erklärung zur Firmenradüberlassung, Firmenrad-Richtlinie) maßgeblich.
Wir machen darauf aufmerksam, dass die Veröffentlichungen des externen Kooperationspartners, beispielsweise Standard-Modellbeschreibung oder FAQ, in Einzelaspekten abweichen können und für die Umsetzung keine Anwendung finden, sofern nicht explizit in der Firmenrad-Richtlinie oder den weiteren Unterlagen auf diese verwiesen wird.

Wichtige Informationen

Das DB Firmenrad-Angebot ist ein Angebot des DB-Konzerns. Für den operativen Abwicklungsprozess zuständig sind die Deutsche Bahn Connect GmbH sowie ein externer Dienstleister. Die FAQ zum DB Firmenrad-Angebot dienen zur weiteren Information über dieses Mobilitätsangebot.
Ansprüche hieraus können nicht abgeleitet werden. Es gelten ausschließlich die FAQ in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Der Arbeitnehmende hat vor Bestellung eines DB Firmenrads sicherzustellen, dass er die Firmenrad-Richtlinie sorgfältig gelesen, verstanden und die Erklärung zur Firmenradüberlassung unterzeichnet hat.
Arbeitnehmende, die sich in der Probezeit befinden, können nach Ablauf dieser von dem Angebot profitieren.

Was ist das DB Firmenrad?

Im Rahmen des DB Firmenrad-Angebots erhalten Arbeitnehmende des DB-Konzern die Möglichkeit, hochwertige Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs (im Folgenden vereinfacht »Fahrrad« genannt) für eine Dauer von 36 Monaten im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung zu nutzen.

Was beinhalten die Überlassungserklärung und die Firmenrad-Richtlinie?

Die vom Arbeitnehmenden abgegebene »Erklärung zur Firmenradüberlassung« sowie die Firmenrad-Richtlinie regeln die Nutzungsüberlassung, die Nutzungsbedingungen sowie die entgeltlichen Rahmenbedingungen, zu denen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmenden das DB Firmenrad zur Verfügung stellt. Die Überlassung des Firmenrades erfolgt durch den Arbeitgeber auf der Grundlage einer Erklärung des Arbeitnehmers zur Firmenradüberlassung (nach Ablauf der Probezeit), in der das gewünschten DB Firmenrad, u. a. Marke, Modell, Preise und das Überlassungsentgelt festgelegt wird. Die »Erklärung zur Firmenradüberlassung« erhält der Arbeitnehmer nach Anmeldung im Portal im dritten Schritt mit seinen Daten vorbefüllt zum Download angeboten.
Angaben zum gewünschten DB Firmenrad, u. a. Marke, Modell, Preise und das Überlassungsentgelt, sind vom Arbeitnehmer in der Erklärung zur Firmenradüberlassung anzugeben.
In der Erklärung zur Firmenradüberlassung werden u. a. die Regelungen zur Bruttogehaltsumwandlung zugunsten des Sachbezugs DB Firmenrad getroffen. 
Die Deutsche Bahn Connect GmbH bevollmächtigt den Arbeitnehmer, ein von ihm bei einem kooperierenden Fahrradhändler des externen Kooperationspartners ausgewähltes Fahrrad zu bestellen. 

Wie erfolgt die Versteuerung des Firmenrades?

Eine Versteuerung des Anfahrtsweges zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist beim Firmenrad nicht erforderlich.

Nach einer Entscheidung der Finanzbehörden ist der Restwert Ihres DB Firmenrads zum Ende des Überlassungszeitraums von 36 Monaten mit einem Wert von 40 % des Neupreises anzusetzen. Der voraussichtliche Kaufpreis des DB Firmenrads wird für Sie hingegen bei 18 % liegen. Aus der Differenz entsteht für Sie bei Kauf des Rades ein geldwerter Vorteil, der durch den Kooperationspartner und den Arbeitgeber übernommen wird. Sie erhalten bei Kauf des Firmenrads eine Bescheinigung des Kooperationspartners zur Abführung der Steuern, die bei der jährlichen Steuererklärung beigefügt werden sollte.

Das Firmenrad kann zusätzlich zu den bestehenden Fahrvergünstigungen für DB-Mitarbeiter in Deutschland in Anspruch genommen werden. Das Firmenrad-Angebot wird nicht in die monatliche Freigrenze für Sachbezüge einbezogen.

Welche Vorteile bietet das DB Firmenrad?

  • Individuelle Wahl eines hochwertigen Fahrrads
  • Neueste Fahrradtechnik
  • Keine Sofortbezahlung, sondern monatliche Raten
  • Kostenersparnis gegenüber dem Direktkauf
  • Steuerersparnis durch Bruttogehaltsumwandlung
  • Integration der Versicherung gegen Diebstahl, Vandalismus und Akkuschäden
  • Mobilitätsgarantie
  • Jährliche Inspektion und Wartung
  • Keine Übernahmeverpflichtung nach Ablauf des Überlassungszeitraums (36 Monate), jedoch die Möglichkeit des Erwerbs des Fahrrads beim Kooperationspartner für 18% des Neupreises
  • Uneingeschränkte Kombinationsmöglichkeit mit den weiteren Mobilitätsangeboten
  • Förderung der persönlichen Fitness und Gesundheit sowie Förderung des Umweltschutzes

Wer ist zur Bestellung des DB Firmenrads berechtigt?

Das „Firmenrad-Angebot“ gilt für Arbeitnehmende und beurlaubte Beamtinnen und Beamte der Deutschen Bahn AG sowie ihrer Konzerngesellschaften in Deutschland (ausgenommen DB Schenker).  
Nicht berechtigt sind zugewiesene Beamtinnen und Beamte, Auszubildende, Arbeitnehmende mit befristeten Arbeitsverträgen und Arbeitnehmende in der Probezeit.

Der Wohnsitz des Arbeitnehmers muss sich in Deutschland befinden. Ferner darf durch die Bruttoentgeltumwandlung der Mindestlohn nicht unterschritten werde. 

Die Finanzierung des DB Firmenrades erfolgt über Gehaltsumwandlung der Arbeitnehmenden. Für alle zugewiesenen Beamtinnen und Beamte gilt gleichermaßen das Beamtenrecht. Sie erhalten ihre Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz für Bundesbeamte vom Bundeseisenbahnvermögen (BEV). Eine Gehaltsumwandlung ist aber bei Besoldung rechtlich nicht möglich. Deswegen sind zugewiesene Beamtinnen und Beamte von der Firmenradregelung ausgeschlossen. Beurlaubte Beamtinnen und Beamte hingegen - die als Arbeitnehmende Entgelt/Gehalt von der DB-Konzerngesellschaft erhalten, mit der sie einen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben, können Teile ihres Gehaltes umwandeln und so an der Firmenradregelung teilnehmen.

Kann ein DB Firmenrad bestellt werden, wenn schon ein Firmenwagen genutzt wird?

Das DB Firmenrad kann unabhängig von der Nutzung eines Firmenwagens bestellt werden.

Ist das DB Firmenrad vorteilhafter als alternative Angebote am Markt?

Beim privaten Kauf eines Fahrrads ist der Kaufpreis aus dem Nettogehalt aufzuwenden. Beim DB Firmenrad wird das Überlassungsentgelt aus dem Bruttogehalt beglichen. Der individuelle Steuerspareffekt kann mit Hilfe des Kostenkalkulators (www.dbfirmenrad.de) unverbindlich ermittelt werden.
Bislang ist es nicht möglich, den Kauf eines Fahrrads oder E-Bikes steuerlich geltend zu machen. Diese Möglichkeit besteht ausschließlich durch ein entsprechendes Überlassungsangebot über den Arbeitgeber.
Um den monetären Vorteil durch das DB Firmenrad beurteilen zu können, ist der Preis des Fahrrads am Markt mit dem voraussichtlichen Nettoeffekt über die Nutzungsdauer zu vergleichen. Inwiefern das DB Firmenrad vorteilhaft ist, kann der Arbeitnehmer ausschließlich individuell und ggf. nach Rücksprache mit seinem Steuerberater beurteilen.

Wer sind die Ansprechpartner bei Fragen zum DB Firmenrad?

Bei Fragen zum Firmenrad-Angebot steht als Ansprechpartner das Team Firmenrad der Deutsche Bahn Connect GmbH unter info.dbfirmenrad@deutschebahn.com zur Verfügung.
Im Schadenfall können Sie diesen über Ihren JobRad-Fachhändler melden. Alternativ können Sie den Schaden auch über das Schadensportal https://jr-portal.assona.com, per E-Mail: kundenservice@assona.com oder telefonisch unter 030  208 666 24 melden.
Bei einer Panne wenden Sie sich bitte den ROLAND 24-Stunden-Notfallservice unter 0049 221  8277-9798.

 

In diesen Fällen streckt Ihr Arbeitgeber die Umwandlungsrate für maximal sechs Monate vor und stellet diese in Rechnung. Sollten Sie länger als sechs Monate kein Entgelt beziehen (z.B. bei einer längeren Elternzeit) wird der Firmenrad-Vertrag vorzeitig aufgelöst. In diesem Fall werden Ihnen die bis zum regulären Vertragsende fälligen Raten (abzgl. Servicerate und Versicherung) in einem Einmalbetrag in Rechnung gestellt. Wenn Sie das Fahrrad kaufen erhöht sich dieser Betrag um den kalkulierten Restwert (Kaufpreis = monatliche Rate abzgl. Service / Versicherung x Restlaufzeit + kalkulierter Restwert).

Im Falle der Elternzeit werden die für die Fahrradrückgabe entstehenden Kosten in den meisten Fällen von der Arbeitgeberratenschutzversicherung getragen. 
Die genauen Bedingungen finden Sie hier.

II. Fahrradauswahl

Wie erfolgt die Auswahl des Fahrrads?

Berechtigte Arbeitnehmende wählen das gewünschte Fahrrad bei einem mit dem Kooperationspartner zusammenarbeitenden Fachhändler. Eine aktuelle Übersicht der bundesweiten teilnehmenden Fachhändler erhält der Arbeitnehmende auf der Internetseite der Deutschen Bahn Connect GmbH (www.dbfirmenrad.de). 
Ebenfalls besteht die Möglichkeit, das gewünschte Fahrrad online über verschiedene Anbieter zu beziehen. Die Anbieter für den Direkt-Versand sind im Bestellportal einsehbar.
Grundsätzlich ist es für jeden Fahrradhändler möglich, am Modell teilzunehmen. Zu diesem Zweck muss ein Kooperationsvertrag zwischen dem Händler und dem Kooperationspartner der Deutschen Bahn Connect GmbH geschlossen werden. Eine Empfehlung für einen noch nicht teilnehmenden Händler kann auf der Ergebnisseite der Händlersuche durch den Arbeitnehmer hinterlassen werden.

Gibt es Restriktionen bei der Auswahl der Räder?

Grundsätzlich sind alle Arten und Kategorien von Marken-Fahrrädern wählbar.
Bei der Auswahl des Rads gibt es nur wenige Einschränkungen:
Der Kaufpreis muss zwischen 750 Euro und 10.000 Euro (inkl. USt.)liegen. Zugelassen sind ausschließlich Fahrräder und Pedelecs (bis 25 km/h), ausgeschlossen sind im DB Firmenrad-Modell sogenannte „schnelle Pedelecs“ (S-Pedelecs), die nicht mehr als Fahrrad, sondern als Kleinkraftrad klassifiziert sind. 
Als DB Firmenrad kommt im verkehrsrechtlichen Sinn jedoch nur ein Fahrrad in Betracht, das an keinerlei Voraussetzungen (z.B. Besitz einer Fahrerlaubnis, Abschluss einer Haftpflichtversicherung) gebunden ist und von der Verkehrsteuer befreit ist.

Kann ich mein Fahrrad auch individuell zusammenstellen?

Die individuelle Zusammenstellung eines Fahrrads beim Fahrradhändler ist möglich. Es ist jedoch darauf zu achten, dass seitens des Fahrradhändlers eine einheitliche Rechnung über das gesamte Fahrrad erstellt wird und im Angebot die Ausweisung einer unverbindlichen Preisempfehlung auf Basis der Einzelpreise erfolgt.

Warum gibt es einen Mindestpreis?

Der Mindestpreis ist aus qualitativen und ökonomischen Überlegungen vorgegeben.

Wie viele Fahrräder darf ich maximal bestellen?

Jeder Mitarbeitende kann bis zu zwei DB Firmenräder bestellen. Dabei darf ein Gesamtwert von 20.000 EUR nicht überschritten werden.
Berechtigte Nutzerinnen und Nutzer im Rahmen des DB Firmenrads sind neben dem DB-Arbeitnehmenden, der Ehepartner und Ehepartnerinnen, Lebenspartner und Lebenspartnerinnen, Lebensgefährten und Lebensgefährtinnen und weitere im Haushalt des Arbeitnehmenden gemeldete Personen bei Haftung des Arbeitnehmers. Relevant ist immer der Erstwohnsitz des Arbeitnehmenden.
Durch den Arbeitnehmenden müssen für jedes bestellte Firmenrad eine separate Überlassungserklärung und ein entsprechendes Angebot des Fachhändlers hochgeladen werden. Die Zusammenfassung mehrerer Firmenräder auf einem Angebot kann aus technischen Gründen nicht bearbeitet werden.

Welches Zubehör darf bestellt werden?

Fest mit dem Rad verbundenes Zubehör kann mitbestellt werden und wird über die Gesamtrate mit abgerechnet. Dazu zählen beispielsweise Klickpedale oder ein besonderer Gepäckträger. Nicht zulässig sind beispielsweise Fahrradtaschen, Bekleidung oder Fahrradanhänger, da diese einfach abnehmbar sind und an anderen Fahrrädern angebracht werden können.
Eine detaillierte Übersicht zu möglichem Zubehör finden Sie auf der Seite von Jobrad.

Bitte beachten Sie: Nachträglich erworbenes Zubehör kann nach Bestellung und Übernahme des Fahrrads nicht mehr in die monatliche Gesamtrate (Nutzungsentgelt) eingerechnet werden.

III Bestellung und Auslieferung

Wo kann ich das DB Firmenrad bestellen?

Die Bestellung eines Firmenrades erfolgt über das auf dieser Internetseite integrierte Portal des Kooperationspartners Jobrad. Dazu ist zunächst eine Anmeldung und Registrierung des DB-Arbeitnehmers erforderlich. 

Um die Bestellung auslösen zu können, lädt der Arbeitnehmende das Angebot des Fahrradhändlers hoch und pflegt die notwendigen Angaben. Anschließend wird die „Erklärung zur Firmenradüberlassung“ generiert. Diese ist durch Setzen der Haken am Ende der Erklärung zu bestätigen.

Das voraussichtliche monatliche Überlassungssentgelt (Gesamtrate) kann eigenständig anhand des online verfügbaren Kostenkalkulators der Deutsche Bahn Connect GmbH berechnet werden. Nach Freigabe der Bestellung durch die Deutsche Bahn Connect GmbH ist die Bestellung verbindlich und kann nicht mehr geändert werden.

Kann ich vor Bestellung das Nutzungsentgelt und dessen Auswirkungen ermitteln?

Mit Hilfe des Kostenkalkulators der Deutsche Bahn Connect GmbH kann vorab die voraussichtliche monatliche Nutzungsrate aufgrund des Fachhändlerangebots ermittelt werden und die Auswirkungen auf das monatliche Nettogehalt näherungsweise berechnen. Sondereffekte wie Einmalzahlungen, Freibeträge etc. können in diesem Steuerrechner nicht berücksichtigt werden, zur exakten Berechnung empfehlen wir die Konsultation eines Steuerberaters.

Der Arbeitnehmer trägt das laufende Monats-Steuerbrutto aus seiner letzten Entgeltabrechnung ein.

Es darf nicht ein Jahresgehalt mit JAL/JAV/Einmalzahlungen hochgerechnet werden und dann durch 12 geteilt werden. Es muss der faktische Zufluss im Monat genutzt werden.

Welche Daten sind im Kostenkalkulator enthalten?

Kaufpreis inkl. MwSt.: Diese Eingabe ist erforderlich und kann dem Angebot des Fachhändlers entnommen werden. Der Kaufpreis ist die Grundlage für die Berechnung des Überlassungsentgelts und kann eventuell aufgrund von Rabatten von der unverbindlichen Preisempfehlung abweichen.

Unverbindliche Preisempfehlung (UVP): Diese Eingabe ist ebenfalls erforderlich und kann dem Angebot des Fachhändlers entnommen werden. Die UVP ist die Grundlage für die Berechnung der Versteuerung des geldwerten Vorteils.

Versicherung: Ist automatisch hinterlegt und wird durch den Arbeitgeber übernommen. Inkludiert ist zudem die Servicepauschale – diese ist obligatorisch und kann nicht verändert werden. Auf Basis der Servicepauschale erhält der Firmenrad-Nutzer jährlich zu Ende September einen Servicegutschein im Wert von 70 Euro brutto, der beim teilnehmenden Leaserad-Premium-Händler für Wartungsarbeiten einzulösen ist. Der Gültigkeitszeitraum bezieht sich auf das ganze Jahr.

Kann ein bereits erworbenes Fahrrad auch nachträglich als DB Firmenrad genutzt werden?

Nein, eine nachträgliche Aufnahme in das DB Firmenrad-Modell ist nicht möglich.

Wie läuft der Bestellvorgang ab? In 10 Schritten zum Firmenrad.

1. Die Berechtigung vorausgesetzt, wählt der Arbeitnehmer sein Wunschfahrrad bei einem kooperierenden Fachhändler (aktuell mehr als 6.000 Händler deutschlandweit) aus.

2. Der Arbeitnehmer nimmt die Berechnung des monatlichen Nutzungsentgeltes (Gesamtrate) online im Kostenkalkulator vor.

3. Anschließend ist die Anmeldung im Portal unter www.dbfirmenrad.de durchzuführen.

4. Im nächsten Schritte ist das Angebot des Fahrradhändlers hochzuladen oder der entsprechende Angebots-Code einzugeben.

5. Mit den eingegebenen Daten wird die „Erklärung zur Firmenradüberlassung“ erzeugt. Durch Anklicken der Checkboxen unter der Erklärung wird die Erklärung sowie die Firmenradrichtlinie akzeptiert und der Antrag abgesendet.

6. Die Deutsche Bahn Connect GmbH holt die Freigabe zur Bestellung beim Arbeitgeber ein.

7. Nach Freigabe durch den Arbeitgeber löst die Deutsche Bahn Connect GmbH die Bestellung bei dem Kooperationspartner aus.

8. Nach Bestellbestätigung des Kooperationspartners erhält der Arbeitnehmer eine Abholvollmacht sowie eine Übernahmebestätigung.

9. Mit diesen Unterlagen kann der Arbeitnehmer sein Wunschrad bei seinem Fahrradhändler abholen. Wir empfehlen die Vereinbarung eines Abholtermins mit dem Fahrradhändler.

10. Der Fachhändler übersendet die Übernahmebestätigung unverzüglich nach der Übergabe des DB Firmenrads durch den Arbeitnehmer an den Kooperationspartner der Deutschen Bahn Connect GmbH.

Wie lange dauert die Bearbeitungszeit?

Die Bearbeitungszeit nach Eingang des unterschriebenen Angebots beträgt bis zur möglichen Übernahme mindestens fünf Werktage.

Sollten Unterlagen fehlen oder unklar sein, nimmt der Kooperationspartner direkt mit dem Arbeitnehmer Kontakt auf.

Wie erfolgt die Lieferung des Fahrrads?

Der Arbeitnehmer nimmt sein Fahrrad beim Fachhändler entgegen. Er erscheint dazu persönlich und bringt die „Abholvollmacht“, die „Übernahmebestätigung des überlassenen Objekts“ sowie seinen Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation mit. Auf der Übernahmebestätigung vermerkt der Fachhändler die Rahmennummer des DB Firmenrads, das Übergabedatum sowie Daten des Ausweises und bestätigt damit die Identität des Arbeitnehmers. Die Übernahmebestätigung ist vom Fachhändler und dem Arbeitnehmer zu unterschreiben. Mit seiner Unterschrift bestätigt er die mängelfreie Übergabe. Nach Unterzeichnung der Übernahmebestätigung kann der Arbeitnehmer sein Fahrrad sofort mitnehmen. Falls das Fahrrad per Versand zugestellt wird (z.B. bei Bestellung über den Anbieter Canyon), ist die Übernahmebestätigung innerhalb von 7 Tagen an den Kooperationspartner zu versenden. Andernfalls wird das Empfangsdatum, dass durch die Spedition erfasst wird, als Übernahmedatum gewertet. Auf den Identitätsnachweis kann aufgrund der bestätigten Versandadresse verzichtet werden. 

Was ist, wenn das Fahrrad bei Übergabe einen Mangel hat?

Der Arbeitnehmende hat das Fahrrad bei Übergabe durch den Vertragshändler beziehungsweise einen von diesem beauftragten Spediteur in Augenschein zu nehmen und auf seine ordnungsgemäße Beschaffenheit (insbesondere Übereinstimmung des gelieferten Fahrrads mit dem bestellten Fahrrad), Gebrauchs- und Funktionstauglichkeit und auf äußerliche Unversehrtheit zu überprüfen. Ist das Fahrrad in ordnungsgemäßem Zustand, so ist gegenüber dem Vertragshändler beziehungsweise dem von diesem beauftragten Spediteur die Übernahme zu bestätigen. Insbesondere ist auf die korrekte Angabe der Rahmennummer des Fahrrads auf der Übernahmebestätigung zu achten. Eventuelle Mängel sind unverzüglich schriftlich der Deutschen Bahn Connect GmbH anzuzeigen. Zeigen sich später Mängel, die bei Übergabe des Fahrrads nicht erkennbar waren, sind diese unverzüglich nach Entdeckung ebenfalls der Deutschen Bahn Connect GmbH  anzuzeigen. Der Arbeitnehmende haftet für alle Schäden des Arbeitgebers, die aus einer unvollständigen oder fehlerhaften Übernahmebestätigung entstehen, sofern der Arbeitnehmende dies zu vertreten hat.

Wann kann ich vor Vertragsauslauf ein neues Rad bestellen?

Wenn Sie nach Ablauf ihres bestehenden Firmenradvertrags ein neues Fahrrad über das DB Firmenrad beziehen möchten, so können Sie vier Wochen vor Ablauf des alten Vertrags einen neuen Antrag stellen.

Sollten Sie nur ein Firmenrad haben, können Sie jederzeit einen Antrag für ein zweites stellen.

IV Versicherung

Welche Schadensfälle werden von der inkludierten Versicherung abgedeckt?

Jedes Fahrrad ist über die Fahrzeugversicherung gegen unvorhergesehene Beschädigung, Diebstahl, Vandalismus und Raub versichert. Im Interesse der Schadensverhütung/Diebstahlvermeidung ist das Fahrzeug mittels Markenschloss (Fa. ABUS, AXA, Trelock mit einem Mindestkaufpreis von 49 EUR inkl. MwST) an einem fest im Boden verankerten Gegenstand anzuschließen. Für eine ausreichende Haftpflichtversicherung für den Fall, dass mit dem Fahrrad Schäden gegenüber Dritten verursacht werden, muss der Arbeitnehmer jedoch selbst sorgen.

Wie hoch ist der Selbstbehalt der Versicherung?

Es gibt keinen Selbstbehalt im Versicherungsfall. Allerdings behält sich der Versicherer vor bei Nichteinhaltung der Versicherungsbedingungen (bspw. Nicht ordnungsgemäße Sicherung des Rades) den Schaden nur teilweise oder gar nicht zu regulieren. Die detaillierten Versicherungsbedingungen können hier nachgelesen werden.

Muss die angebotene Versicherung gewählt werden?

Die angebotene Versicherung wird durch Ihren Arbeitgeber übernommen und ist nicht abwählbar. Die Versicherung wird zusammen mit dem Überlassungsentgelt als Bruttoumwandlungsbetrag über die Gehaltsabrechnung einbehalten.

Welche Verpflichtung habe ich als Nutzer gegenüber der Versicherung?

Im Interesse der Schadensverhütung/Diebstahlvermeidung ist das Fahrrad gemäß den Regelungen des »Merkblatts zur Maschinenversicherung« mittels Markenschloss (Fa. ABUS, AXA, Trelock mit einem Mindestkaufpreis von 49 EUR inkl. MwSt) an einen festen Gegenstand anzuschließen (siehe auch Anhang 4 der Richtlinie). Eine Einschränkung des Schutzes nach Uhrzeit besteht nicht.

Sofern sich im Schadensfall herausstellt, dass das Fahrrad nicht geeignet gegen Diebstahl gesichert war, stellt dies eine grobe Fahrlässigkeit dar und berechtigt den Versicherer, im Schadensfall die Ersatzleistung entsprechend der Schwere des Mitverschuldens zu kürzen. Der Arbeitnehmer trägt alle von ihm zu vertretenen und nicht von der Versicherung gedeckten Schäden wie beispielsweise Schäden, die infolge grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind.

Warum benötige ich eine Versicherung?

Bei der Überlassung gilt das überlassene Objekt als Sicherheit für die Finanzierung, deshalb muss es zwingend gegen Diebstahl gesichert sein. Hausratversicherungen decken meist jedoch nur das Eigentum des Versicherten ab oder leisten nur mit Einschränkungen. Bei dem Firmenrad ist der Arbeitnehmer nicht Eigentümer des überlassenen Objekts, sondern es wird ihm lediglich für den Zeitraum von 36 Monaten vom Arbeitgeber überlassen.

Wenn mein Fahrrad gestohlen wurde, bekomme ich dann Ersatz?

Nein, die Versicherung tritt für den Schaden aus der vorzeitigen Beendigung der Überlassung ein. Sofern der Diebstahl vollständig von der Versicherung reguliert wird, wird die Hälfte der für das gestohlene Rad gezahlten Raten auf die Neubestellung angerechnet. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Jobrad GmbH. Es besteht kein Rechtanspruch. Für den Arbeitnehmende fällt in diesem Zusammenhang die Zahlung des Selbstbehalts der Versicherung an. Der Arbeitnehmende erhält keinen Ersatz, kann jedoch nach Abwicklung des Schadens ein neues Rad bestellen.

Wann endet der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz endet mit Ablauf der Nutzungsüberlassung.

An wen wende ich mich, wenn ich einen Versicherungsschaden zu melden habe?

Im Schadenfall können Sie diesen über Ihren JobRad-Fachhändler melden. Alternativ können Sie den Schaden auch über das Schadensportal https://jr-portal.assona.com, per E-Mail: kundenservice@assona.com oder telefonisch unter 030  208 666 24 melden.

Bei einer Panne wenden Sie sich bitte den ROLAND 24-Stunden-Notfallservice unter 0049 221  8277-9798.

Zur Identifikation benötigen Sie den Namen Ihres Arbeitgebers und die Rahmen-Nr. des Fahrrades.

V Nutzungszeit

Wer darf das DB Firmenrad nutzen?

Berechtigte Nutzer im Rahmen des DB Firmenrads sind neben dem Nutzer (DB-Konzern-Arbeitnehmer) der Ehepartner, Lebenspartner, Lebensgefährte und im selben Haushalt lebende Personen bei Haftung des Arbeitnehmers. Relevant ist immer der Erstwohnsitz des Arbeitnehmers.

Wer kommt für die Wartungs-, Instandhaltungs- und Inspektionskosten des Fahrrads auf?

Der Leistungsumfang des Inspektion kann ganzjährig vorgenommen werden. Der Arbeitnehmende hat mit dem Fahrrad pfleglich umzugehen und ist dafür verantwortlich, dass sich das Fahrrad jederzeit in einem betriebssicheren Zustand befindet.

Leistungen, die nicht durch das monatliche Überlassungsentgelt und die Servicepauschale abgedeckt werden, sind vom Arbeitnehmer privat zu tragen. Dies betrifft zum Beispiel sonstige Instandhaltungskosten, insbesondere für Reparaturen und Ersatz von Verschleißteilen wie z.B. Reifen, Bremsbeläge und Antriebsteile, Firmenradpflege, Zubehör jeglicher Art, verlorene Teile wie Bordwerkzeug, Luftpumpe etc.

Bei einem Gewährleistungsfall muss er sich an den ausliefernden Vertragshändler wenden.

Darf das Fahrrad auch im Ausland genutzt werden?

Im Inland kann das Fahrrad uneingeschränkt genutzt werden. Für einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt besteht weltweit Versicherungsschutz. Die detaillierten Versicherungsbedingungen finden Sie hier. 

Kann die für ein Fahrrad laufende Nutzungsdauer beendet werden, weil der Arbeitnehmer ein neues Fahrrad bestellen möchte?

Nein, eine vorzeitige Beendigung der Nutzungsüberlassung durch den Arbeitnehmenden und eine Rückgabe des Fahrrads während des vorab definierten Nutzungszeitraums ist grundsätzlich nicht möglich. Dies gilt auch für den Fall, dass der Arbeitnehmende ein neues Fahrrad bestellen möchte.

Was passiert bei Verlust, Diebstahl oder Zerstörung?

Schäden durch Straftaten sind unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. Des Weiteren ist die Deutsche Bahn Connect GmbH und der Versicherer unverzüglich über das Schadensereigniss zu informieren. Der Schaden durch die vorzeitige Beendigung des Überlassungsverhältnisses (d. h. die abgezinsten restoffenen Überlassungsentgelte zuzüglich Restwert) wird von der Versicherung abgedeckt.

Was ist in einem Gewährleistungsfall zu unternehmen?

Weist das Fahrrad während der Zeit der Überlassung Mängel auf und bestehen noch kaufrechtliche Ansprüche („Gewährleistungsansprüche“), sind diese von dem Arbeitnehmenden gegenüber dem ausliefernden Vertragshändler geltend zu machen. Der Arbeitnehmende wird darauf hingewiesen, dass diese Gewährleistungsansprüche gegen den Vertragshändler nicht über die gesamte Dauer der Nutzungsüberlassung bestehen.

Nach Ablauf der Gewährleistung sind Schäden am Antrieb oder Akku von Pedelecs durch die Versicherung mit abgedeckt, in diesem Fall ist Kontakt mit der Firma Mercator bzw. der Deutschen Bahn Connect GmbH aufzunehmen. Zu beachten ist jedoch auch hier der Selbstbehalt der Versicherung.

Was beinhaltet die Mobilitätsgarantie?

Die Mobilitätsgarantie bietet einen 24-Stunden-Notruf-Service (0221/8277-9798), wenn z. B. ein platter Reifen oder eine klemmende Gangschaltung Ihre Weiterfahrt verhindert. Sie bietet eine mobile Pannenhilfe durch zertifizierte Werkstätten vor Ort, und organisiert den Transport von Rädern, Gepäck und Anhängern bis zur nächsten Werkstatt, zum Zielort oder nach Hause. Bis zu 150 Euro der Kosten werden im Rahmen der Mobilitätsgarantie erstattet (jedoch keine Kosten für Ersatzteile. Beim selbstorganisierten Transport werden maximal 50 Euro der Reparaturkosten erstattet.

Darf das Fahrrad verkauft oder verschenkt werden?

Nein, das Fahrrad darf während der Nutzungsüberlassung weder vermietet, verliehen, verschenkt, veräußert noch umgebaut (Ausnahmen siehe Punkt 9) werden.

Darf ich das Fahrrad während der Nutzungszeit umbauen?

Nein, das Fahrrad darf während der Nutzungszeit nicht umgebaut werden.

VI Rückgabe

Was geschieht nach Ablauf der regulären Nutzungsdauer?

Die Deutsche Bahn Connect GmbH bzw. deren Kooperationspartner benachrichtigen den Arbeitnehmenden 4 Wochen vor dem Ende des Zeitraums der Überlassung und fordert zur Rückgabe des Firmenrades auf. In diesem Benachrichtigung wird der Arbeitnehmende auf die Möglichkeit des Erwerbs des Fahrrads nach Ablauf des Überlassungszeitraums informiert.

Kaufoption: Der externe Kooperationspartner kann nach Ablauf des Nutzungszeitraums dem Arbeitnehmenden ein Angebot zum Kauf des Fahrrads zum kalkulierten Marktwert unterbreiten. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch gegenüber dem externen Kooperationspartner oder dem Arbeitgeber, dass das Fahrrad nach Ende des Nutzungszeitraums vom Arbeitnehmenden gekauft werden kann, dies obliegt allein deren Entscheidung.

Rückgabe des Firmenrads: Unterbreitet der externe Kooperationspartner kein Kaufangebot oder nimmt der Arbeitnehmende ein Kaufangebot nicht an, wird durch den Kooperationspartner eine Spedition mit der Abholung des Fahrrades beim Arbeitnehmenden beauftragt. 

Das Fahrrad muss bei Rückgabe in einem ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand sein. Etwaige Kosten zur Wiederherstellung dieses Zustands trägt der Arbeitnehmende.

Welche Folgen hat eine vorzeitige Beendigung der Nutzerüberlassung?

Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Firmenrad-Überlassungsvertrags und somit der Nutzungsüberlassung ist der Arbeitnehmende verpflichtet, dem Arbeitgeber den Schaden zu ersetzen, der sich aus der vorzeitigen Beendigung der Firmenrad-Überlassung ermittelt ergibt.

Kaufoption: Der externe Kooperationspartner kann nach Ablauf des Nutzungszeitraums dem Arbeitnehmenden ein Angebot zum Kauf des Fahrrads zum kalkulierten Marktwert unterbreiten. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch gegenüber dem externen Kooperationspartner oder dem Arbeitgeber, dass das Fahrrad nach Ende des Nutzungszeitraums vom Arbeitnehmenden gekauft werden kann, dies obliegt allein deren Entscheidung.

Rückgabe des DB Firmenrads: Im Fall der Rückgabe werden die bis zum regulären Nutzungsende fälligen Raten abzgl. Servicerate in Rechnung gestellt. Das Fahrrad ist zum Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung auf Kosten des Arbeitnehmers an einen von der Deutsche Bahn Connect GmbH benannten Ort in Deutschland zu senden.
Ist die vorzeitige Vertragsbeendigung auf das Ausscheiden aus dem DB Konzern, Elternzeit oder Tod des Firmenradnutzers zurückzuführen, trägt in den meisten Fällen die Kosten für die Rückgabe die Arbeitgeberratenschutzversicherung.

Die genauen Bedingungen finden Sie hier. 

Das Fahrrad muss bei Rückgabe in einem ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand sein. Etwaige Kosten zur Wiederherstellung dieses Zustands trägt der Arbeitnehmende.

Was ist bei Rückgabe unter „ordnungsgemäßem“ Zustand zu verstehen?

Ordnungsgemäßer Zustand bedeutet ein dem Alter und normaler Nutzung entsprechender Zustand des Fahrrads. Hierbei kann es sich um kleinere Kratzer oder Verschmutzungen sowie üblichen Verschleiß wie abgefahrene Reifen oder Bremsklötze handeln. Nicht ordnungsgemäß sind z.B. Verschlechterungen durch Unfälle oder unsachgemäße Nutzung, z.B. Überladung.

Kann die für ein Fahrrad laufende Nutzungsdauer beendet werden, weil der Mitarbeitende ein neues Fahrrad bestellen möchte?

Nein, eine vorzeitige Beendigung der Nutzungsüberlassung durch den Mitarbeitenden und eine Rückgabe des Fahrrads während des vorab definierten Nutzungszeitraums ist grundsätzlich nicht möglich. Dies gilt auch für den Fall, dass der Mitarbeitende ein neues Fahrrad bestellen möchte

VII Sonstiges 

Gibt es eine Helmpflicht für Pedelecs?

Aktuell besteht nach der StVO keine Helmpflicht für Pedelecs, da sie rechtlich als Fahrräder gelten. Wir empfehlen aber bei jedem Fahrradmodell das Tragen eines geeigneten Fahrradhelms.

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